Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter servicesuche.bund.de veröffentlichte Website der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und gemäß § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 HVBIT die auf der Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von März 2021 bis April 2021 durchgeführten Selbstbewertung nach webtest.bitv-test.de Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Eine „gute Zugänglichkeit“ ist sichergestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die verlässliche Anzeige von Vorschlägen oder Fehlermeldungen für Eingabefelder konnte noch nicht für alle Endgeräte sichergestellt werden
- Die Lesereihenfolge für Nutzer von Screenreadern entspricht nicht durchgängig der visuellen Reihenfolge
Grund für diese Einschränkungen des Angebotes ist die zum 01.05.2021 erfolgte Übernahme des Produkts „PVOG“ (Portalverbund Online-Gateway) durch die FITKO und die noch laufende Weiterentwicklung. Die fehlenden Informationen sind gegenwärtig in Konzeption und werden voraussichtlich noch in 2021 auf dieser Seite veröffentlicht. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist weiterhin geplant und soll im Rahmen der Weiterentwicklung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt steht Ihnen das Projekt-Team unter pvog@fitko.de persönlich zur Verfügung um Ihnen die benötigten Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Gerne nehmen wir auch Hinweise zu weiteren, bislang nicht aufgeführten, Barrieren auf. Eine sofortige barrierefreie Gestaltung hätte eine unverhältnismäßige Belastung gem. § 3 Abs. 5 HVBIT dargestellt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 30.06.2020 erstellt und zuletzt am 30.03.2021 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter pvog@fitko.de an.
Schlichtungsverfahren Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de